Freitag, 10. März 2017

Stichworte

Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst:
- Änderung der Datenübermittlung an die Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenkassen (Jürgen Thorwart, Schweigepflicht, Datenschutz und Diskretion, Januar 2017)

Life-Event:
- Life-Event-Forschung (Dorsch, Lexikon der Psychologie, Hogreve)
- Life-Event-Forschung (Lexikon der Psychologie, Spektrum)
- psychosomatische Stressmodelle, einschließlich Life-Event-Modell (Regina Rettenbach, Die Psychotherapie-Prüfung, Schattauer, 2007, S. 31; GoogleBooks)

Psychotherapie-Richtlinien (treten zum 1. April 2017 in Kraft):
- Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

- Psychotherapeutische Sprechstunden:

Vor einer Akutbehandlung oder Probatorik müssen sich Patienten künftig in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde vorstellen. Der Psychotherapeut klärt dabei ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dauert mindestens 25 Minuten, bei Erwachsenen stehen maximal 150 Minuten Sprechstundenzeit im Krankheitsfall zur Verfügung.
Bei Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung entlassen werden, können probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung ohne Sprechstunde beginnen. Dies gilt auch, sofern ein Therapeutenwechsel nach der Sprechstunde oder während einer laufenden Therapie erfolgt.
Hinweis: Bei den Psychotherapeutischen Sprechstunden handelt es sich um ein neues Angebot, das Patienten einen zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglichen soll. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Sprechstunden, die im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt sind, wonach Vertragsärzte und -psychotherapeuten mindestens 20 Stunden pro Woche in Form von Sprechstunden für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung stellen müssen.
Übergangsfrist: Bis 31. März 2018 gilt eine Übergangsfrist, in der auch weiterhin probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung ohne Sprechstunde beginnen können.

Mindestens 100 Minuten pro Woche
Psychotherapeuten sollen 100 Minuten Sprechstunden pro Woche anbieten – bei hälftigem Versorgungsauftrag mindestens 50 Minuten. Die KVen können abweichende regionale Regelungen treffen. Es bleibt den Psychotherapeuten überlassen, wie sie ihre Sprechstunde organisieren – offen oder mit Terminvergabe.
Hinweis: Die weitere Behandlung muss nicht bei dem Psychotherapeuten erfolgen, bei dem der Patient in der Sprechstunde war. Die Sprechstunden werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet.
- Akutbehandlung:
Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
Die neue Leistung der Akutbehandlung ist anzeigepflichtig gegenüber der Krankenkasse und darf im Krankheitsfall maximal 600 Minuten umfassen (Mindesteinheit: 25 Minuten). Das Anzeigeverfahren wird in der Psychotherapie-Vereinbarung ausgestaltet.
Hinweis: Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer gegebenenfalls anschließenden Kurzzeittherapie zu verrechnen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Psychotherapeuten müssen künftig sicherstellen, dass ihre Praxis für eine Terminkoordination telefonisch erreichbar ist.

Für Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag gilt:

200 Minuten/Woche telefonische Erreichbarkeit (Mindesteinheit: 25 Minuten)
Für Psychotherapeuten mit hälftigem Versorgungsauftrag gilt:

100 Minuten/Woche telefonische Erreichbarkeit (Mindesteinheit: 25 Minuten)
Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit ist an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu melden.
Kurz- und Langzeittherapie:
Bei der Kurz- und Langzeittherapie wurden die Stundenkontingente sowie die Anzeige-, Antrags- und Gutachterpflicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen bei der Kurzzeittherapie sind:
Kurzzeittherapien können künftig bis zu 24 Stunden umfassen (bislang 25 Stunden). Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Stunden. Die Anträge gelten nach Ablauf einer Drei-Wochen-Frist auch ohne Bescheid der Krankenkasse als bewilligt und sind nicht mehr gutachterpflichtig.

Die wichtigsten Änderungen bei der Langzeittherapie sind:
• Für die Langzeittherapie wurde das erste Sitzungskontingent erweitert und es entfällt für alle Verfahren der zweite Bewilligungsschritt. Mit dem Fortführungsantrag kann künftig direkt das Höchstkontingent beantragt werden.
• Der erste Bewilligungsschritt bleibt antrags- und gutachterpflichtig. Ob Anträge auf Fortführung der Psychotherapie gutachterpflichtig sind, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Übersicht der Änderungen für Einzeltherapie bei Erwachsenen (Angaben in Stunden à 50 Minuten):

Neu Analytische
Psychotherapie
Tiefenpsychologisch
fundierte 
Psychotherapie
Verhaltens-
therapie
 1.1606060
 2.30010080
Alt
 1.1605045
 2.2408060
 3.30010080

Rezidivprophylaxe:
Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann eine Rezidivprophylaxe erfolgen. Bei Bedarf werden dazu die innerhalb eines bewilligten Kontingents verbliebenen Stunden genutzt: bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden maximal 8 Stunden, bei 60 und mehr Stunden maximal 16 Stunden. Die Stunden können bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Langzeittherapie in Anspruch genommen werden.  



Vergütung Psychotherapie:
- Vergütung Psychotherapie (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Ich weiß nicht, wie ich’s sagen soll:
Ich hab mich selber satt,
notiert ich unlängst unmutsvoll
auf einem losen Blatt.

Mir ist heut alles widerlich,
ich ärgere mich krumm,
ich ärgere mich und ärgere mich
und weiß nicht mal, warum.


Gerade dass ich das nicht weiß,
das ärgert mich noch mehr,
und also lauf ich wie im Kreis
dem Ärger hinterher,

und meine Selbsterkenntnis trübt
sich im Gedankenschluss,
dass es zuweilen Tage gibt,
da man sich ärgern muss.

Dann steigt der Ärger endogen
aus den Charakterschlünden.
Präziser lässt das Phänomen
sich leider nicht begründen.  
(Professor Dr. med. Wilhelm Theopold)


zuletzt aktualisiert am 17.03.2017